Die Bedürfnisse eines Unternehmens oder eines Unternehmers zu erkennen, wahrzunehmen und nicht nur Probleme zu lösen, sondern auch die Zukunft zu gestalten, sind von jeher Ziele unserer Tätigkeit. Hiermit unabdingbar verbunden sind das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und spezielle Branchenkenntnisse. Unser Tätigkeitsbereich für Unternehmer umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:
Es sind oft einschneidende Erlebnisse oder unerwartete Geschehnisse, die unser Leben interessant machen, aber auch Konfliktsituationen hervorrufen, denen man persönlich und rechtlich nicht gewachsen ist. Im Rahmen einer persönlichen und Ihrer ganz individuellen Situation angepassten Beratung vertreten wir Sie engagiert und zielorientiert insbesondere in allen Angelegenheiten des Vertragsrechts, des Familien– und Erbrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Bau- und Architektenrechts, des Arbeitsrechts sowie des Versicherungs– und Schadensrechts. Auch vertreten wir Sie in strafrechtlichen Verfahren oder beraten Sie im Zuge eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.