Petermann

Familienrecht/eheliches Güterrecht

Das Ehe- und Familienrecht ist ein Spezialgebiet des Zivilrechtes und regelt die Rechtsverhältnisse von Familienangehörigen. Unsere Beratung umfasst die gesamte Bandbreite familienrechtlicher Angelegenheiten:

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge: Sie bieten eine wirksame Möglichkeit, um vermögensrechtliche und unterhaltsrechtliche Regelungen vorsorglich und individuell für die Zukunft gestalten zu können. Im Falle unternehmerischer Beteiligungen sind sie oftmals zwingende Voraussetzung.
  • Trennung und Scheidung: Unsere Scheidungsberatung berücksichtigt sowohl die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen als auch die Folgen für die Kinder im Zusammenhang mit der Regelung des Umgangs- und Sorgerechts. Wir helfen unseren Mandanten insbesondere bei der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Praxen von Freiberuflern und ihrem sonstigen Vermögen. Wir informieren Sie außerdem über die Voraussetzungen und Konsequenzen einer Trennung und Scheidung und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren. Das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Rentenanwartschaften in der Ehe zum Ausgleich gebracht werden, ist mit dem Scheidungsverfahren von Amts wegen verbunden.
  • Petermann Rechtsanwälte begleitet Sie auch bei allen übrigen Folgesachen wie Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Diesbezüglich bemühen wir uns, eine möglichst außergerichtliche und einvernehmliche Lösung zu finden, um eine kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu umgehen.
  • Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch bei sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Adoption, Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft.
  • Ferner beraten wir Sie gerne bei der Erstellung einer Vollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung.