Gesellschaftsrecht
Petermann Rechtsanwälte berät mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Start-ups. Unser Fokus liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg unter Berücksichtigung der spezifischen Strukturen und Entscheidungsabläufe des jeweiligen Unternehmens. Unsere Beratung erfordert ein hohes Maß an Sensibilität für die Bedürfnisse und konkreten Ziele unserer Mandanten und umfasst insbesondere:
- Wahl der Rechtsform bei Gesellschaftsgründungen
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Haftungsfragen während der Gründungsphase
- Beratung zur Organisation des Unternehmens
- Anstellungsverträge für Geschäftsführer/Vorstände und Mitarbeiter
- Beratung von Geschäftsführern/Vorständen, Beiräten/Aufsichtsräten, Gesellschaftern bei sämtlichen Fragestellungen, vor allem bei Fragen der Organhaftung
- Anteilsübertragungen
- Unternehmenskäufe in Form von Asset-Deals und Share-Deals
- Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
- Umwandlung von Gesellschaften, Verschmelzung, Spaltung, Einbringung
- Auseinandersetzung und Liquidation
- Unternehmensnachfolgeregelung, einschließlich steuerlicher Fragestellungen