Petermann

Vertragsrecht

Das bürgerliche Recht kennt eine Vielzahl von vertraglichen Schuldverhältnissen. Wichtige Vertragstypen sind z.B. Kauf- und Werkvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag (u.a. Arbeitsvertrag), Rahmenverträge, Miet- und Pachtvertrag, Leasingverträge sowie Lizenzverträge.

Ein gut formulierter Vertrag verbessert Ihre Rechtsposition und ist oftmals die beste Vorbeugung gegen teure und zeitintensive Rechtsstreitigkeiten.

Petermann Rechtsanwälte berät Sie daher bereits bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gerade die Rechtmäßigkeit allgemeiner Geschäftsbedingung unterliegt einem ständigen Rechtsprechungsfluss und ändert sich stetig. Daher ist es für Sie wichtig, auch im Kleingedruckten auf Nummer sicher zu gehen.

Wir begleiten natürlich auch Ihre Vertragsverhandlungen mit rechtlichem Rat und wirtschaftlichem Sachverstand oder beantworten für Sie die Frage, ob Ihnen aus diesen oder anderen Verträgen Ansprüche zustehen oder ob Ansprüche gegen Sie bestehen. Dabei helfen wir Ihnen auch, Ihre Forderungen durchzusetzen. Denn so mancher Schuldner reagiert leider erst, nachdem er anwaltlich zur Zahlung aufgefordert wurde.